Psychotherapeutenschaft Göppingen

Verein der kassenzugelassenen Psychotherapeuten im Landkreis Göppingen

Wir über uns

Die "Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen e.V." ist ein eingetragener Verein, der 2003 als Nachfolgeorganisation eines seit 1999 bestehenden "Arbeitskreises der niedergelassenen und ermächtigten Psychotherapeuten im Kreis Göppingen" gegründet wurde (s. Impressum).

Aktueller Vorstand: Dipl.-Psych. Ursula Thurner 1. Vorsitzende
Dipl.-Psych. Martina Janisch stellvertretende Vorsitzende
Dipl.-Kunsttherapeutin Stefanie Nahler Finanzen/Kassenwart

Wir sind ein Fachverband aus Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Erwachsene, sowie für Kinder und Jugendliche, in dem sich mittlerweile fast alle im Landkreis kassenzugelassene und ausschließlich psychotherapeutisch arbeitende Kolleginnen und Kollegen zusammengeschlossen haben.

Die Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen e.V. verfolgt mehrere Ziele:

ueber-uns

Wir möchten die seelische Gesundheit der Bevölkerung fördern und zur Verbesserung einer qualitativ hochwertigen psychotherapeutischen Versorgung im Landkreis beitragen. Dazu gehören Informationen für die Öffentlichkeit und die Förderung des Verständnisses für die Faktoren seelischer Gesundheit, die Unterstützung präventiver Maßnahmen und die Kooperation mit öffentlichen Institutionen und politischen Entscheidungsträgern.

In der Kollegenschaft ist es uns wichtig, die Zusammenarbeit zu fördern und zu vertiefen, und zu einem gemeinsamen Selbstverständnis der aus unterschiedlichen Grundberufen (Psychologen, Ärzte, Pädagogen), aus unterschiedlichen psychotherapeutischen Richtungen (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) und aus unterschiedlichen Denktraditionen kommenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beizutragen.

Für Austausch, fachliche und organisatorische Zusammenarbeit und gemeinsame Weiterbildung haben wir verschiedene Foren geschaffen, Arbeits-, Projekt- und Intervisionsgruppen gegründet.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten pflegen wir Austausch und Kooperation mit Haus- und Fachärzten, Kliniken und anderen Organisationen des Gesundheits- und Sozialsystems und sind an der Zusammenarbeit mit anderen psychotherapeutischen Verbänden und wissenschaftlichen Organisationen interessiert.

„Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen (nicht dagegen Psychologe, Psychologische Beratung, usw.). Voraussetzungen sind ein Studienabschluss in Psychologie oder Medizin, bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Pädagogik und eine daran anschließende mehrjährige intensive Psychotherapieausbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss.

Die niedergelassenen Ärztlichen Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfügen alle über eine Ausbildung in einem (oder mehreren) der sozialrechtlich anerkannten und nachgewiesenermaßen wirksamen Psychotherapieverfahren: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.