Verein der kassenzugelassenen Psychotherapeuten im Landkreis Göppingen
Psychotherapeutische Praxen beschäftigen in aller Regel kein Personal; Terminvereinbarungen müssen deshalb mit dem Psychotherapeuten selbst getroffen werden. Dies geschieht meistens zu den telefonischen Sprechzeiten, in denen man die PsychotherapeutInnen telefonisch persönlich erreichen kann. Die Sprechzeittermine der einzelnen PsychotherapeutInnen sind in der Regel deren Praxis-AB und/oder deren Homepage zu entnehmen.
Vor Aufnahme einer Psychotherapie finden sogenannte Sprechstunden statt (6 Einheiten à 25 Min. meist durchgeführt als 3 Einheiten à 50 Min.), in denen folgende Fragen abgeklärt werden:
Seit 2017 sind PsychotherapeutInnen verpflichtet, eine bestimmte Anzahl solcher Sprechstunden pro Woche anzubieten - unabhängig davon, ob sie freie Therapieplätze haben oder nicht. Dies führt nun dazu, dass Patienten zwar mehr solcher einzelnen Sprechstundentermine bekommen können. Ob sich daran allerdings weitere, regelmäßige Termine anschließen, hängt nach wie vor von den freien Kapazitäten der PsychotherapeutInnen ab.
Deshalb verkürzen sich mit dieser Regelung die z.T. langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz nicht zwangsläufig.