Psychotherapeutenschaft Göppingen

Verein der kassenzugelassenen Psychotherapeuten im Landkreis Göppingen





Information für Ärztliche Kolleginnen und Kollegen

Zur Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung Ihrer Patienten

1. Kontaktaufnahme

aerzteinfo

Bitte informieren Sie Ihre Patienten, dass sie sich selbst um einen Therapieplatz bemühen sollten, weil bereits die Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Therapeuten für den Aufbau eines therapeutischen Arbeitsbündnisses bedeutsam ist. Da die meisten Therapeuten Wartezeiten haben, erfordert es Geduld und Bemühen seitens der Patienten, bis sie einen Platz gefunden haben. Die Adressenlisten der Psychotherapeuten mit ihrer therapeutischen Ausrichtung sind bei den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de sowie auf der Homepage der Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen e.V. unter www.psychotherapeutenschaft-gp.de. zu erhalten.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch. Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit eines Psychotherapeuten erfahren Patienten entweder auf dem Anrufbeantworter des Psychotherapeuten und/oder auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de (unter: Arztsuche – Psychotherapeuten). In der Regel wird mit einer Wartezeit auf Sprechstundentermine sowie Vorgesprächstermine zu rechnen sein, da es einen Mangel an Therapieplätzen gibt (vgl. auch den Artikel „Warum so lange Wartezeiten“ auf dieser Homepage). Spontan in einer Praxis vorzusprechen, ist nicht zu empfehlen, da die meisten Kollegen ohne Praxispersonal arbeiten.

2. Indikation, Sprechstunde, probatorische Sitzungen und Antragsverfahren

Die Indikation zu einer Psychotherapie wird von den niedergelassenen Psychotherapeuten gestellt. Dazu gehört die Entscheidung, welche Therapieform (z.B. Therapierichtung, ambulant – stationär) für einen bestimmten Patienten hinsichtlich seiner Erkrankung und Persönlichkeitsstruktur die geeignetste ist und die Entscheidung, ob Therapeut/in und Patient/in miteinander arbeiten können. Einer Psychotherapie vorgeschaltet sind sog. Sprechstundentermine. Sie dienen einer ersten Diagnostik, ob und in welchem Rahmen eine Symptomatik behandlungsbedürftig ist. Die eigentliche Psychotherapie beginnt dann mit Vorgesprächen (Probatorik) zur vertieften diagnostischen Abklärung, zur Vereinbarung von Therapiezielen, Behandlungsplan und zur Einschätzung, ob die ambulante Therapie erfolgversprechend ist. Das gegenseitige Kennenlernen in den Vorgesprächen ermöglicht, Vertrauen aufzubauen. Fühlen sich der Patient in den ersten Gesprächen mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt.

Auf der Grundlage dieser Sitzungen erfolgt die Entscheidung für die Beantragung der Therapie bei der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. In der Regel muss dabei ein Konsiliarbericht eines somatischen Arztes mit eingereicht werden.

3. Psychotherapeutische Verfahren

Welche psychotherapeutischen Verfahren sozialrechtlich als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind als Kassenleistung anerkannt: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse). Die meisten Psychotherapeuten bieten Einzeltherapie an, einige auch Gruppentherapie.

3.1 Verhaltenstherapie

Im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Behandlung analysieren Therapeut und Patient gemeinsam eingehend das erkrankungsbedingt veränderte Verhalten und Erleben und definieren das Problem. In einem gemeinsamen Suchprozess werden (auch im Behandlungsverlauf immer wieder erneut) bedingende, auslösende und aufrechterhaltende Faktoren identifiziert. Dies können etwa Gewöhnungsfaktoren, emotionale oder soziale Faktoren oder auch frühere lebensgeschichtlich prägende Erfahrungen sein. Darauf aufbauend werden individuelle Ziele und Veränderungsmöglichkeiten erarbeitet und zielführende Interventionsschritte entwickelt. Zur Erreichung von Veränderungen und anvisierten Lösungen verfügt die Verhaltenstherapie neben verschiedenen Gesprächsmethoden über ein weites Spektrum von bewährten Behandlungsmaßnahmen (z.B. Problemanalyse, Aktivitätsaufbau, Desensibilisierungsverfahren, kognitive Methoden, Erarbeitung und Veränderung von Verhaltensmustern und emotionalen Mustern, Erweiterungen sozialer Fertigkeiten, Enttraumatisierungsmethoden, Selbststeuerungsmethoden, usw.).

3.2 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Analytische Psychotherapie (Psychodynamische Verfahren)

Die psychodynamischen Psychotherapieformen umfassen die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die Analytische Psychotherapie. Beide können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Bei den Tiefenpsychologisch fundierten Verfahren und der Analytischen Psychotherapie wird konfliktzentriert vorgegangen, d.h. das psychotherapeutische Vorgehen besteht darin, den der Symptomatik zugrunde liegenden intrapsychischen Konflikt zu bearbeiten. Bei diesen Therapieformen geht es um die Bewusstmachung und Veränderung von unbewussten und sich wiederholenden krankmachenden Beziehungsmustern (Reinszenierung infantiler Konflikte), die den Symptomen zugrunde liegen und unbehandelt zu schmerzlichen Erfahrungen führen. Symptome werden als Selbstschutzmaßnahmen gesehen, um potentiell verletzende Beziehungserfahrungen zu vermeiden. Es geht um die Förderung der Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit, um die Entwicklung der Emotionalität, der kognitiven Kompetenz, die Bearbeitung von Hemmungen, Schuld- und Schamgefühlen, insgesamt um mehr Flexibilität im Umgang mit sich selbst und den wichtigen Interaktionspartnern.

4. Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

Psychische bzw. psychosomatische Probleme von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr behandeln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Diese haben ebenfalls eine psychotherapeutische Zusatzausbildung in einer der beschriebenen Psychotherapieformen (analytisch, verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch fundiert). Eltern und weitere wichtige Bezugspersonen werden in der Regel in die Therapie einbezogen. Bei Kindern erfolgen meist auf 4 Kindertherapiestunden 1 Elterngesprächsstunde, bei Jugendlichen reduziert sich dieser Anteil und kann (z.B. auf Wunsch des Jugendlichen) auch ganz wegfallen. In besonders gelagerten Fällen kann ein Jugendlicher auch ohne Wissen der Eltern von der Krankenkasse eine Psychotherapie genehmigt bekommen. In der Therapie bekommt das Kind/der Jugendliche einen geschützten Raum angeboten, in dem die jungen Patienten ihre Probleme darstellen und die oft unbewussten Konflikte gestalten können. Bei jüngeren Patienten stehen hier eher Gestaltungsmittel wie freies Spiel, Regel- und Rollenspiele sowie Spiel mit Handpuppen und Malen und Gestalten mit kreativen Materialien im Mittelpunkt, während bei Jugendlichen das Gespräch mehr in das Zentrum des therapeutischen Geschehens rückt.

5. Konsiliarbericht

Für die Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung wird gesetzlich gefordert, dass ein Arzt bestätigt, dass aus somatischer Sicht keine Kontraindikation gegen eine Psychotherapie vorliegt. Es soll daher ein Konsiliarbericht erstellt werden, in dem in formloser Weise wichtige Befunde aus somatischer Sicht (z.B. kardiale oder hormonelle Erkrankungen, Medikation) an den Psychotherapeuten übermittelt werden. Der Konsiliarbericht sollte dem Psychotherapeuten dann zeitnah übersandt werden.

6. Krankenversicherungskarte, Überweisungsschein

Patienten können mit ihrer Krankenversicherungskarte direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen. Versicherte, die im Hausarztvertrag und/oder in einem Selektivvertrag eingeschrieben sind, benötigen ggf. auf Nachfrage des Psychotherapeuten einen Überweisungsschein.

7. Privatversicherte Patienten

Privat versicherte Patienten sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit der Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden, z.B. Stundenzahl oder Erstattungshöhe.

8. Zusammenarbeit und Information

Im Falle einer das Krankheitsbild mitbestimmenden Organerkrankung sowie bei länger andauernden körperlichen Leiden sind gegenseitige Information und Kooperation zwischen dem behandelnden Psychotherapeuten und dem behandelnden Arzt wünschenswert.

Psychotherapeutenschaft im Kreis Göppingen – ein eingetragener Verein

Ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpschotherapeuten arbeiten im Kreis Göppingen in einem Verein zusammen. Zielsetzung des Vereins ist die Förderung der seelischen Gesundheit und der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung des Landkreises. Weitere Patienteninformationen für Erwachsene und Kinder/Jugendliche finden Sie auf dieser Homepage unter www.psychotherapeutenschaft-gp.de.