Verein der kassenzugelassenen Psychotherapeuten im Landkreis Göppingen
Probleme, Störungen und Konflikte gehören zum Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen, denn die kindliche Entwicklung verläuft selten geradlinig und unkompliziert. Wenn Sie sich jedoch verunsichert fühlen, weil derartige Störungen lange anhalten oder sich zunehmend verschlimmern, wenn Sie Lehrer, Erzieher oder Ärzte auf Probleme aufmerksam machen, dann sollten Sie sich Rat und Hilfe holen. Anlässe, psychotherapeutische Hilfe zu suchen, sind zum Beispiel:
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kleinkinder, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Wie bei der Psychotherapie von Erwachsenen sind von der Krankenkasse die Behandlungsformen analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie als Kassenleistungen anerkannt.
Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich vergewissern, dass Psychotherapiekosten übernommen werden.
Sie können psychotherapeutische Hilfe direkt mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in Anspruch nehmen. In den ersten 5 - 8 Behandlungsstunden wird geklärt, ob eine tragfähige Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut/Psychotherapeutin hergestellt werden kann und ob eine Therapie erfolgversprechend ist.
Danach muss vom Haus- oder Kinderarzt eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden, damit Erkrankungen berücksichtigt werden können. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die eigentliche therapeutische Arbeit beginnen. Ihr Kind erhält einen festen Therapietermin. Da Sie als Eltern die bedeutendsten Beziehungspersonen für das Kind sind, sind regelmäßige Elterngespräche wichtig für den Erfolg der Therapie.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt "Patienteninfo für Kinder und Jugendliche" zum Download (PDF, 50 kB).